Kein Raum für Ladendiebe

Hier verschwindet eine Uhr in der Manteltasche, dort wird ein Lippenstift in den Jackenärmel gesteckt. Was im ersten Moment nach ärgerlichem Einzelfall klingt, ist längst keine Seltenheit. 344.669 Ladendiebstähle wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik im Jahr 2022 registriert – der Gesamtschaden für den Handel liegt in Milliardenhöhe. Zu den Hintergründen und Tipps zur Prävention.

Text: Sarah Lohmann

Vom Jahr 2021 zum Jahr 2022 stieg die Zahl der registrierten Diebstähle sprunghaft um 34 Prozent an. Auf den ersten Blick wirkt diese Entwicklung schockierend, auf den zweiten wird deutlich, dass es sich dabei zunächst um die Wiederherstellung des „Normalzustands“ handelt. Die Statistiken der vergangenen zehn Jahre zeigen, dass das Jahr 2016 trauriger Spitzenreiter war – 391.401 Fälle von einfachem und schwerem Ladendiebstahl wurden registriert. Unterm Strich ist der aktuelle Anstieg in Sachen Diebstähle auf das Ende des coronabedingten Ausnahmezustands zurückzuführen – als die Geschäfte im Lockdown geschlossen waren oder geringe Kundenfrequenz auf der Ladenfläche herrschte, war es schlicht schwieriger, Waren zu entwenden.

„Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Anstieg der Ladendiebstähle nach wie vor eine große Gefahr darstellt“, -betont Handelsexperte Frank Horst in seinem Artikel zur Erhebung „Inventurdifferenzen im deutschen Handel 2023“ des Kölner Handelsforschungsinstituts EHI. Diebstahl ist kein Kavaliersdelikt und darf nicht bagatellisiert werden.

Dafür sprechen auch die Zahlen aus der Studie: Der Gesamtschaden durch Diebstähle summiert sich auf 3,73 Milliarden Euro. Dabei -stahlen Kunden Waren im Wert von mehr als 2,4 Milliarden Euro, den eigenen Beschäftigten sind Verluste in Höhe von 920 Millionen Euro anzurechnen. Weiterhin gibt es eine besorgniserregend hohe Dunkelziffer – aus dem Verhältnis zwischen dem durchschnittlichen Schaden aller angezeigten Diebstähle und dem per Inventur festgestellten Schaden im Handel ergibt sich, dass jährlich 21,2 Millionen Ladendiebstähle unentdeckt bleiben.

Gelegenheit macht Diebe

Geschäfte mit übervollen Regalen, unbeaufsichtigten Paletten, wenig Personal auf der Fläche oder Kassen im hinteren Teil des Ladens können wie eine Einladung wirken. Fehlende Ordnung macht es den Tätern leicht, sich das Produkt der Wahl schnell zu schnappen. Deshalb lautet die wichtigste Regel: Machen Sie es Langfingern schwer, schrecken Sie ab. Mit diesen effektiven Mitteln, die unter anderem von der IHK und der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes herausgearbeitet wurden, verstärken Sie den Schutz Ihrer Geschäftsräume:

  1. Aufmerksame Mitarbeiter haben sich als wirksamste Maßnahme gegen Diebe erwiesen – investieren Sie in gut ausgebildete Angestellte.
  2. Investieren Sie in spezielle Schulungen Ihrer Mitarbeiter. Bestenfalls erkennen diese verdächtiges Verhalten und reagieren darauf in angemessener Form – ohne Ihren Kunden nachzustellen.
  3. Betreuer, die Kunden freundlich begrüßen und fragen, ob sie ihnen helfen können, verbessern nicht nur das Einkauferlebnis – sie wehren durch ihre Anwesenheit auch Diebe ab.
  4. Achten Sie besonders auf Personen, die nervös wirken, sich häufig umsehen, sehr weite Kleidung
  5. Sorgen Sie für eine aufgeräumte, übersichtliche Warenpräsentation und schaffen Sie ein gut organisiert wirkendes Ambiente im Laden.
  6. Vermitteln Sie durch optische Hinweise das Gefühl eines gut überwachten Geschäfts – beispielsweise durch Kameras, gewölbte Spiegel, helle und gut ausgeleuchtete Verkaufsräume, einen erhöht gebauten Kassenbereich und niedrigere Regale. Sogar Hinweisschilder können nützlich sein.
  7. Wer sich vor der Investition in Überwachungskameras scheut, kann auch zu Attrappen greifen – oft erzielen diese bereits den gewünschten Effekt.
  8. Platzieren Sie besonders teure und entsprechend diebstahlgefährdete Artikel in Kassennähe, hinter Glastüren oder in einer gläsernen Auslage im Tresen.
  9. Überwachen Sie die Ausgänge des Geschäfts. Bei besonders wertvollen Artikeln kann speziell geschultes Sicherheitspersonal eingesetzt werden.
  10. Bei unübersichtlicher Kundenfrequenz können elektronische Artikelsicherungen, die beim Versuch eines Diebstahls einen Alarm auslösen, eine hilfreiche Ergänzung sein.
Überwachungskameras schützen effektiv vor Ladendieben.

Aus den eigenen Reihen

Wie die eingangs zitierte Studie gezeigt hat, sind oft die eigenen Mitarbeiter durch Diebstähle an der sinkenden Profitabilität eines Geschäfts beteiligt. Entsprechend sinnvoll ist es, mithilfe dieser Tipps auch hier Prävention zu betreiben:

  1. Bevor Sie die Zusage für die neue Stelle erteilen, fordern Sie ein polizeiliches Führungszeugnis
  2. Setzen Sie auf die Signalwirkung einer Null-Toleranz-Politik. Wer beim Stehlen erwischt wird, wird entlassen.
  3. Belohnen Sie Ehrlichkeit – Angestellte, die auf Diebstähle in den eigenen Reihen hinweisen, sollten belohnt werden. Ein Geschenkgutschein oder eine kleine Bonuszahlung setzen klare Statements.
  4. Gerade in kleineren Geschäften wird häufig mit einer abschließbaren Kassette gearbeitet – investieren Sie stattdessen in eine richtige Kasse, die jeden Kauf registriert.

„Das geht zu weit!“

Alle diese Maßnahmen sind rechtlich unstrittig. Kritischer wird es bei einer Taschenkontrolle – ist das überhaupt zulässig? Hermann Vogt, zuständig für den Bereich „Recht & Steuern“ bei der Industrie- und Handelskammer Fulda, klärt auf. In seinem Artikel zu dem Thema heißt es: „Die Kontrolle der von den Kunden mitgeführten Taschen durch das Ladenpersonal ist nur dann zulässig, wenn der Kunde in die Durchsuchung einwilligt. Pauschale Taschenkontrollen sind unzulässig.“ Konkret bedeutet das, wenn ein Kunde unter Tatverdacht steht und der Taschenkontrolle widerspricht, sollten Ladeninhaber die Polizei verständigen.

Die Person festzuhalten, bis die Beamten eintreffen, ist ebenfalls nur in bestimmten Fällen legitim: Wer auf frischer Tat ertappt wird, darf vorläufig festgenommen werden, ob hingegen ein Festnahmerecht bei Tatverdacht besteht, ist strittig. Der Verdacht müsste, um das Eingreifen in die Freiheitsrechte einer Person zu begründen, bereits sehr konkret sein. Ist der Dieb dann gefasst, unterliegt er auch keiner allgemeinen Informationspflicht. Erst sobald die Polizei die Befragung übernimmt, müssen Angaben zu den Personalien gemacht werden.

Übrigens: Als Arbeitgeber ist die Sache etwas anders. Bei sich häufenden Diebstählen kann der Arbeitnehmer im Einzelfall zur Duldung einer Kontrolle verpflichtet sein. Dabei müssen Dauer und Intensität im Verhältnis stehen, präventive Personenkontrollen sind hingegen auch in dieser Konstellation unzulässig.

So geht es weiter

Sie haben einen Kunden oder gar einen Mitarbeiter beim Stehlen erwischt? Dann gilt es jetzt, „ruhig, sachlich und höflich“ zu bleiben – weiß Dirk Fromberger, zuständig für den Bereich Handel und Stadtentwicklung bei der Industrie- und Handelskammer zu Erfurt. Dabei ebenso wichtig: „Sprechen Sie denjenigen diskret an und bitten ihn in Ihr Büro. Vermeiden Sie dabei die Worte „Dieb“ und „Diebstahl“. Lassen Sie den Verdächtigen vorangehen, damit er mögliches Diebesgut nicht unbemerkt beseitigen kann.“ Ebenso ist zu beachten, dass bei Kindern unter 14 Jahren die Eltern angerufen und aufgefordert werden müssen, das Kind im Laden abzuholen. Grundsätzlich rät er, jeden Diebstahl zur Anzeige zu bringen – auch bei Minderjährigen und Senioren.

Fotos: Adobe Stock

Aktuelle Artikel

KreativRaum: In jedem steckt ein Künstler

Wer gerne einmal in angenehmer Atmosphäre künstlerisch aktiv werden möchte, sollte dem...

Innovative Läden: Die Sieger von Stores of...

Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat vor Kurzem wieder sechs innovative stationäre Ladengeschäfte...

Konsummonitor 2024: Jeder Zweite schaut auf Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit wird beim Einkaufen immer relevanter. Fast die Hälfte achtet beim Konsum...

Wohnideen Kupke: Aus Liebe zum Wohnen

Rechts der Unterelbe liegt Glückstadt. Ein charmanter Ort mit kleinen Gassen, prachtvollen...

So klappt die Inklusion im Unternehmen

Qualifizierte Mitarbeitende zu finden, ist in Zeiten des Fachkräftemangels gar nicht so...

So versichern Sie Ihre Firma gegen Katastrophen

Die Flutkatastrophe im Südwesten und Süden Deutschlands Ende Mai/Anfang Juni 2024 hat...
Google search engine