Manche Fälscher ändern den Namen des Originals leicht. Andere sind so dreist, dass ihr Produkt vom Original kaum zu unterscheiden ist – auch wenn es sich um sicherheitskritische Produkte handelt. Wie im Fall eines Druckmessgeräts der Firma Wika, das von der Abdullah Corporation aus Bangladesch kopiert wurde. Für diese kriminelle Dreistigkeit erhielten die Fälscher 2022 den Schmähpreis Plagiarius.
„Die minderwertigen Markenfälschungen aus Südostasien sind weder zuverlässig präzise, noch robust gegen Erschütterungen“, kommentierte der Verein Aktion Plagiarius den Preis. Der Fälscher missbrauche die weltweit geschützte Marke „WIKA“ und täusche zusätzlich die Käufer mit „Made in Germany“ über die wahre Herkunft. „Die deklarierte Messgenauigkeit kann nicht erreicht werden. Das Gefahrenpotential bei falsch reguliertem Druck ist hoch, die Folgekosten ebenso.“
Ähnlich dreist waren die Fälscher, die 2021 den ersten Preis bekamen. Die chinesische Firma Hangzhou Guley hatte eine Motorsäge des deutschen Herstellers Stihl bis ins Detail kopiert und „Sthil“ draufgedruckt. Der Buchstabendreher war Absicht. Plagiate stellen ein enormes Problem für Unternehmen dar, denn der Kunde erkennt nicht immer den Unterschied zum Originalprodukt. Und oft werden minderwertige Materialien verwendet.
Dreiste Fälschungen sind ein ständiges Ärgernis: 2021 beschlagnahmte der Zoll laut Statista.de rund 18 Millionen gefälschte Waren an den Grenzen des Landes. Im Jahr 2021 kamen 54,9 Prozent der vom deutschen Zoll beschlagnahmten gefälschten Markenartikel aus China.
Bei der Schmuggelware handelt es sich zu großen Teilen um gefälschte Markenprodukte. Die größte Anzahl an konfiszierten Artikeln stammt aus dem Bereich der Elektronik. Häufig werden zudem Konsumartikel wie Kleidung, Uhren, Kopfhörer, Parfüms und Tabletten gefälscht. Die meisten kommen per Post. Die Kunden bestellen online, nachdem sie zum Beispiel in den sozialen Medien geködert wurden.
Die Formen der Plagiate
Doch was bedeutet Produktpiraterie genau? Es handelt sich um Produkte, die mit dem Ziel produziert werden, der Originalware möglichst ähnlich zu sein. Diese Nachahmungen verstoßen gegen das Urheber- und Markenrecht.
- Die sogenannte sklavische Fälschung liegt vor, wenn das Produkt so originalgetreu wie möglich kopiert wird – auch Verpackung und Markenname.
- Bei der klassischen Fälschung handelt es sich um Nachahmer-Produkte, die minderwertigere Materialien enthalten und damit erhebliche Gefahren für den Kunden bergen können. Die Produkt-Plagiate tragen einen ähnlich klingenden, oft auch ähnlich geschriebenen Namen – wie im Fall der Stihl-Motorsäge.
- Und schließlich gibt es noch die Raubkopie oder Schwarzkopie. Das sind Fälschungen von urheberrechtlich geschützten Produkten, wie Software, Musik oder Filme, die ohne Lizenz vervielfältigt werden.
Schutz vor Marken- und Produktpiraterie
Betroffene Originalhersteller sollten möglichst viele Beweise sammeln, um den Betrügern das Handwerk zu legen. Den zuständigen Behörden sollte dann das Beweismaterial, wie zum Beispiel das Plagiat, die Verpackungen, Beschreibungen und Werbematerialien, vorgelegt werden. Darüber hinaus ist es ratsam, den Rechtsverletzer mittels einer Abmahnung direkt zu kontaktieren.
Auf Online-Plattformen wie Amazon oder E-Bay tummeln sich rechtsverletzende Produkte. Hier besteht die Möglichkeit, die Plattformbetreiber darüber direkt aufzuklären. Dieser veranlasst dann meist, dass die einzelnen Angebote blockiert oder sogar ganze Accounts gesperrt werden. Gegen die Rechtsverstöße kann man generell juristisch vorgehen:
- Unterlassungsanspruch: Hierbei kann der Rechteinhaber eine weitere Produktion und den Vertrieb von Plagiaten unterbinden.
- Schadensersatzanspruch: Wie hoch die Entschädigung ist, wird in der Regel durch eine Lizenzanalogie berechnet.
- Auskunftsanspruch: Der Originalhersteller erhält hier Anspruch auf Informationen über den Ursprung und den Vertriebsweg der gefälschten Produkte.
- Vernichtungsanspruch: Dabei kann der Rechteinhaber verlangen, dass die Produktfälschungen vernichtet werden und somit nicht erneut in den Umlauf kommen.
Schalten Sie die Zollbehörde ein
Wenn Sie über Schutzrechte des gewerblichen Rechtsschutzes verfügen, weil Sie etwa Patente, Markenschutz, Gebrauchsmuster oder Design angemeldet haben, können Sie einen Antrag auf Tätigwerden der Zollbehörde stellen. Damit kann der Zoll Plagiate beschlagnahmen. Ein entsprechender Antrag sollte bei der Zentralstelle Gewerblicher Rechtsschutz in München gestellt werden. Auf der Plattform ZGR-online ist es für Unternehmen möglich, Anträge auf Tätigwerden der Zollbehörden direkt online zu stellen, zu ändern und zu verlängern.
Hologramme, Etiketten oder Magnetstreifen können auch eine gute Möglichkeit sein, um sich vor einer Fälschung zu schützen. Leider sind selbst diese Kennzeichnungsmittel nicht immer komplett sicher und werden häufig nachgebaut.
Die Sensibilisierung der Kunden für das Thema Produktpiraterie ist ein weiteres Mittel, um Bewusstsein für die Problematik zu schaffen. Genau hier setzt die Initiative „Messe Frankfurt against copying” an und informiert Betroffene beispielsweise über Schutzmöglichkeiten sowie deren Durchsetzung. Für die von ihr betreuten Messen startete das amerikanische Handelsministerium eine Aktion mit dem Titel „Stop Trade in Fakes”.
Generell ist es wichtig, regelmäßig eine Marktüberwachung durchzuführen. Hierbei sollten einschlägige Messen überwacht werden sowie die wichtigsten Online-Handelsplattformen. Hilfe erhält man auch von spezialisierten Dienstleistern.
Fotos: Aktion Plagiarius