Was früher der Dienstwagen war, könnte heute das Fahrrad sein. Was es beim Angebot von Dienstradleasing zu beachten gilt.
Text: Sarah Lohmann
Bike statt Benz – Fahrräder sind moderne Statussymbole. Wer den Stau überholt, Wochenendeinkäufe mit dem Lastenrad erledigt und für längere Strecken das E-Bike nutzt, hat gleich aus mehreren Gründen die Nase vorn. Schließlich zeigt das Rad Umweltbewusstsein und das Interesse daran, sich fit zu halten.
Immer häufiger bieten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern deshalb Diensträder an. „Neben dem Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz schätzen Unternehmen vor allem, dass sie mit dem Jobrad sehr viel für die Zufriedenheit ihrer Mitarbeitenden tun und somit auch ihre Arbeitgeberattraktivität steigern können“, so Franziska Saur von der JobRad GmbH, dem Marktführer für Dienstradleasing.
Obendrein leistet das Angebot einen Beitrag zum betrieblichen Gesundheitsmanagement. Laut der Deutschen Leasing, dem Leasinganbieter der Sparkassen-Gruppe, sind Mitarbeiter, die regelmäßig mit dem Rad zur Arbeit kommen, pro Jahr im Schnitt zwei Tage weniger krank.
Vorzüge, die inzwischen zahlreiche Firmen entdeckt haben: „Jobräder zählen in Deutschland zu den gefragtesten Mitarbeiterbenefits. Inzwischen bieten über 60.000 Arbeitgeber Dienstradleasing mit uns an. Im vergangenen Jahr sind an Spitzentagen mehr als 2500 Jobradlerinnen und Jobradler neu aufgestiegen und deutschlandweit sind bereits über eine Million Jobräder unterwegs“, erläutert Franziska Saur.
Kein Wunder, dass sich so viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über entsprechende Leasing-Angebote ihrer Arbeitgeber freuen, denn dabei spart man im Vergleich zum Direktkauf beispielsweise über die Deutsche Leasing bis zu 40 Prozent. Der Leasinganbieter der Sparkassen-Gruppe arbeitet dabei mit der JobRad GmbH zusammen.
Dabei kann jedes Fahrrad zum Dienstfahrrad werden: Ob Stadtrad, Pedelec, Mountainbike, Lasten-, Liege-, oder Rennrad. Und diese sind nahezu überall erhältlich, ergänzt Saur: „Über 6000 Fachhändler und Onlineshops in ganz Deutschland kooperieren mit JobRad. Damit finden Mitarbeitende immer einen Fachhändler vor Ort – nicht nur in den größeren Städten, sondern auch in ländlichen Regionen.“
Rad statt Gehalt
Inzwischen werden Diensträder immer häufiger zum Gegenstand von Gehaltsverhandlungen. „Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich so ein höherwertiges Fahrrad zulegen als per Privatkauf. Dadurch, dass sie das Rad in Raten bezahlen oder es komplett als Gehaltsextra erhalten, werden auch teurere Räder wie E-Bikes plötzlich erschwinglich. Diese werden dann auch öfter genutzt, sowohl für Fahrten zum Arbeitsplatz als auch für Privatfahrten. Fitness und Gesundheit profitieren“, erläutert die Expertin.
Arbeitgeber können das Leasing auf zwei unterschiedliche Arten anbieten:
- Als Extra zum Gehalt: Werden die Leasingkosten des Dienstrads zusätzlich zum regulären Gehalt vom Arbeitgeber übernommen, zahlen Arbeitnehmer dafür bis Ende 2030 keine Steuern. Dabei kommt es auch nicht auf den Umfang der privaten oder beruflichen Nutzung an.
- Als Entgeltumwandlung: Hier least der Arbeitgeber das Rad, der Mitarbeiter verzichtet für die Dauer der Überlassung auf den Bruttolohn in Höhe der Leasingrate. Die Steuerbefreiung gilt in diesem Fall nicht, aber es gibt Rabatt. Beschäftigte, die das Rad auch privat nutzen, müssen 0,25 Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern. Das bedeutet, dass bei einem Rad für 2000 Euro Bruttolistenpreis monatlich 5 Euro Steuern fällig werden. Die Arbeitgeber sparen dabei Lohnnebenkosten. Diese Variante ist laut dem Bund der Steuerzahler beliebter als Option eins.
Wichtig ist in jedem Fall, die Überlassung vertraglich zu regeln. Nur dann werden Diensträder steuerlich als solche anerkannt.
Flexible Leasingmodelle
Arbeitgeber sollten beachten, dass die typischen Leasingverträge eine Laufzeit von 36 Monaten haben, weshalb sich das Angebot möglicherweise nicht für jeden Arbeitnehmer eignet – beispielsweise wenn absehbar ist, dass die Vertragslaufzeit nicht erfüllt werden kann. Für diese Fälle bieten die meisten Anbieter allerdings Absicherungen an – unter anderem durch Vertragsumschreibungen, Kauf durch den Mitarbeiter, internen Nutzerwechsel oder Rückgabe.
Wenn der Vertrag über 36 Monate erfüllt wurde, stellt sich abschließend die Frage: Was jetzt?
- Neues Rad: Der Vertrag läuft aus, wird vom Arbeitgeber erneuert und der Mitarbeiter erhält ein neues Fahrrad, das wieder an einen entsprechenden Leasingvertrag gebunden ist.
- Altes Rad: Möchte der Arbeitnehmer sein lieb gewonnenes Fahrrad nach Ende der Leasingzeit kaufen, berechnen die Unternehmen üblicherweise 20 Prozent des Ursprungspreises. Stiftung Warentest weist jedoch darauf hin, dass die Finanzverwaltung den Restwert oft bei rund 40 Prozent des Neupreises ansetzt, wodurch Mitarbeiter einen steuerpflichtigen Preisvorteil erhalten. Manche Leasinggeber übernehmen diese Steuer, um den Kauf interessanter zu machen – manche nicht.
Wichtig ist in jedem Fall, dass die Kaufoption erst nach Ablauf des Leasingzeitraums besteht und nicht schon im Vorfeld vertraglich festgehalten wurde – sonst müssen Arbeitnehmer Steuern und Sozialabgaben nachzahlen.
Was sonst noch fährt
Neben dem Dienstrad gibt es noch weitere Möglichkeiten, um die Mobilität der Mitarbeiter zu unterstützen und die Wahrnehmung als Arbeitgeber zu erhöhen – möglich ist beispielsweis ein Mobilitätsbudget. Angestellte haben dann größtmögliche Wahlfreiheit. Sie können sich individuell ein Angebot aus Dienstrad, Jobticket, Bahncard, Fahrrad- und Car-Sharing zusammenstellen. So ist für Inklusion gesorgt, falls ein Mitarbeiter das Rad-Angebot nicht nutzen kann – beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen.
Fotos: JobRad