So geben Sie Einbrechern keine Chance

Zerbrochene Scheiben, aufgehebelte Fenster, geknackte Schlösser: Einbrecher richten im Einzelhandel großen Schaden an. Verschiedene Schutzmaßnahmen sind möglich – insbesondere ein mechanischer Grundschutz hat für Händler aller Art oberste Priorität.

Text: Sarah Lohmann

Frank Horst

„Nach dem Coronajahr 2021 sind die Fälle des schweren Diebstahls laut der Bundeskriminalstatistik wieder deutlich angestiegen“, sagt Frank Horst, Leiter des Forschungsbereichs Inventurdifferenzen und Sicherheit im Kölner Handelsforschungsinstitut EHI. Zur Rubrik des schweren Diebstahls gehören auch Einbrüche im Handel, noch konkreter ausdifferenziert werden die Zahlen nicht. Mit den Ergebnissen des Jahres 2023 ist erst im März oder April 2024 zu rechnen. „Grundsätzlich haben es Täter auf handliche Produkte mit hohem Warenwert, die leicht wiederverkäuflich sind, abgesehen. Dazu gehören beispielsweise Parfum, Tabakwaren und Spirituosen. Es gibt aber auch Einbrüche, bei denen hochwertige Elektronik erbeutet wird“, so Horst.

Mechanischer Grundschutz

Sicherungstechnik kann Geschäfte vor Einbrüchen und Diebstählen schützen. „Die Polizei macht immer wieder – gerade auch im gewerblichen Bereich – die Erfahrung, dass Einbrecher an Sicherungstechnik scheitern“, erklärt Polizeidirektor Joachim Schneider, Geschäftsführer der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes. Mechanische Sicherungen sollten bei der Sicherungsplanung daher an erster Stelle stehen.

„Wichtigen zusätzlichen Schutz bieten Einbruchmeldeanlagen“, ergänzt Schneider. „Sie verhindern zwar keinen Einbruch, erhöhen aber für den Einbrecher das Risiko, nach einem Alarm entdeckt zu werden. Darüber hinaus hat für manche Täter schon das Vorhandensein einer Einbruchmeldeanlage eine abschreckende Wirkung.“

Dem stimmt Frank Horst zu: „Einbruchssicheres Glas, vernünftig schließende Türen und Fenster, verbunden mit sicheren, nicht leicht knackbaren Schlössern – das sind die klassischen Bestandteile des mechanischen Grundschutzes und unerlässlich.“ Eine gute Abschreckungswirkung hat auch eine automatische Lichteinschaltung bei Bewegung. Täter bringen beispielsweise häufig Waren während der Öffnungszeiten aus dem Innenraum nach draußen und schneiden nach Geschäftsschluss die Zäune durch. „Wenn dann das Gelände plötzlich hell ausgeleuchtet wird, kann manchem Einbruch ein sofortiges Ende gesetzt werden“, sagt Frank Horst.

Darüber hinaus warnt er vor sogenannten Blitzeinbrüchen. Bei dieser Art des Einbruchs werden die Scheiben der Geschäfte mit einem Fahrzeug aufgebrochen. Horst: „Die Täter sind schnell drin und genauso schnell wieder raus. Inhaber können durch massive Poller, schwere Blumenkübel, Beton- oder Natursteine vor bodentiefen Fenstern vorbeugen.“

Gut beraten lassen

Joachim Schneider

Für maßgeschneiderte Sicherheitskonzepte empfiehlt Joachim Schneider die Beratung vor Ort: „Aufgrund der Vielfalt von Gewerbeobjekten ist eine individuelle, auf die örtliche Situation abgestimmte Beratung wichtig.“ Die Polizeilichen Beratungsstellen unterstützen bundesweit. Die Fachberater der Polizei stellen, teilweise auch vor Ort, Schwachstellen fest und machen Sicherungsvorschläge.

Bei den Polizeilichen Beratungsstellen erhält man Herstellerverzeichnisse über geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Produkte sowie Adressenlisten mit Unternehmen, die mechanische Sicherungen montieren. In vielen Bundesländern sind auch Adressenlisten mit Fachfirmen für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen sowie für Videoüberwachungsanlagen erhältlich. Produktneutrale Informationen zur Sicherheitstechnik sowie die Beratungsstellen-, Fachbetriebs- und Herstellersuche sind unter www.k-einbruch.de zu finden.

Prävention trifft Nachsorge

Auch das eigene Verhalten hilft bei der Vorsorge. In der Broschüre „Schlechte Geschäfte für Einbrecher“ der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes stehen handfeste Tipps:

  • Kontrollieren Sie vor Geschäftsschluss, ob alle Türen und Fenster verschlossen sind.
  • Schließen Sie Türen grundsätzlich zweifach ab.
  • Schließen Sie auch Rollläden nach Geschäftsschluss.
  • Schalten Sie die Einbruchmeldeanlage scharf.
  • Gehen Sie mit Schlüsseln und Zahlencodes sicherheitsbewusst um und geben Sie diese nicht in fremde Hände. Schubladen und Schlüsselkästen sind zur Aufbewahrung ungeeignet.
  • Wechseln Sie bei Schlüsselverlust den Schließzylinder aus.
  • Sprechen Sie mit Ihren Mitarbeitern über das Thema Sicherheit und benennen Sie einen Sicherheitsverantwortlichen.

Falls doch eingebrochen wird, ist die Nachsorge wichtig. Anzeige muss sofort erstattet werden, darüber hinaus ist auch die Analyse der Schwachstellen sinnvoll. Frank Horst dazu: „Es ist hilfreich herauszufinden, wo die Schwachstelle lag. Waren es die Türen, die Fenster oder gar das Dach, was beispielsweise bei gläsernen Kuppeln oft der Fall ist? Dementsprechend kann nachjustiert werden.“ Allerdings stellt sich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Für Juweliere mit hochwertigen Waren kommen weitreichendere Maßnahmen infrage als für Geschäfte mit preiswerten Artikeln.

5 Fragen an Stefan Opalka

Stefan Opalka, Leiter des Bereichs Markt- und Produktmanagement Haftpflicht, Unfall, Sachversicherungen beim Verband öffentlicher Versicherer, erklärt, worauf es in Sachen Einbruchschutz aus versicherungsrechtlicher Perspektive ankommt.

Stefan Opalka

Welche Versicherung kommt für Unternehmer infrage, um vor Einbrüchen vorzusorgen?
Im Kern ist das die Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung. Diese ersetzt alle beweglichen Sachen, also Betriebseinrichtungsgegenstände und Waren, die im Rahmen eines Einbruchs gestohlen oder beschädigt werden. Versichert sind Schäden, die durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub entstehen, auch auf Transportwegen. Ausgeschlossen sind Schäden durch „einfachen Diebstahl“, beispielsweise Ladendiebstahl, die womöglich gar nicht sofort festgestellt werden können, weil es keine Einbruchspuren gibt, oder sie erst bei der Inventur auffallen.

Welche Händler sollten sich diese Versicherung unbedingt zulegen?
Der Handel im Allgemeinen ist von Einbrüchen stark betroffen, insofern sollte jeder Handelsbetrieb über eine entsprechende Absicherung verfügen. Besonders gefährdet sind Handelsbereiche, die hohe Wertekonzentrationen im Bestand haben, wie zum Beispiel Juweliere, aber auch solche, bei denen sich Wertgegenstände aufgrund ihres Gewichts und ihrer Größe unkompliziert abtransportieren lassen. Besonders interessant für Täter sind auch Waren, die sich leicht zu Geld machen lassen und nicht nachzuverfolgen sind, beispielsweise hochwertige Elektrogeräte.

Gibt es Aspekte, die Händler beim Abschluss ganz genau prüfen sollten?
In der Einbruchdiebstahlversicherung spielen die Sicherheitsvorkehrungen, also Einbruchmeldeanlagen, Wertbehältnisse oder andere Sicherheitsvorschriften, eine wichtige Rolle. Das Sicherheitsniveau sollte dem Risiko entsprechen. Sollen Bargeld oder Schmuck versichert werden, bedarf es besonderer Vereinbarungen zum Umfang des Versicherungsschutzes. Hierzu sowie zum erforderlichen Sicherungsniveau beraten die Versicherer ihre Kunden gerne und umfassend.

Gibt es sinnvolle Ergänzungsversicherungen?
Im Handel werden häufig Kombinationsprodukte angeboten, die neben Einbruchdiebstahl auch Feuer-, Leitungswasser-, Sturm- und bei Bedarf auch erweitere Elementargefahren wie Überschwemmung absichern. Dies ist eine sinnvolle Erweiterung. Handelsbetriebe sollten sich auch fragen, ob durch eine der vorgenannten Gefahren eine Unterbrechung ihres Betriebs folgen könnte. Entgehende Gewinne und fortlaufende Kosten können über eine Betriebsunterbrechungsversicherung abgesichert werden. Eine Betriebshaftpflichtversicherung sollte ebenfalls vorhanden sein. Sie schützt vor etwaigen Schadenersatzansprüchen Dritter, wenn diese in den Geschäftsräumen zum Beispiel durch Verletzung von Verkehrssicherungspflichten zu Schaden kommen oder durch den Betrieb einen Schaden erleiden, den die Inhaber zu verantworten haben. Gerade der Handel ist zudem bedroht durch mögliche Cyberangriffe. Eine Cyberversicherung schützt vor den finanziellen Folgen.

Wie sollten sich Händler verhalten, sobald sie feststellen, dass bei ihnen eingebrochen wurde?
Im Falle eines Einbruchs sind sofort die Polizei und der Versicherer zu informieren. Bis zum Eintreffen der Polizei sollte nichts verändert werden, damit etwaige Spuren, die zur Ermittlung der Täter führen könnten, nicht verloren gehen. Die Polizei gibt dann weitere Hinweise, wie weiter zu verfahren ist. Über eine sogenannte Stehlgutliste werden entwendete Gegenstände erfasst. Eine wichtige Maßnahme könnte darin bestehen, etwaige Gebäudeöffnungen, zum Beispiel aufgebrochene Türen oder eingeschlagene Fenster, schnellstmöglich und nötigenfalls provisorisch zu schließen. Eventuell ist auch eine temporäre Bewachung durch einen Wachdienst angezeigt. All dies sollte mit dem Versicherer abgeklärt werden, um weitere Schäden zu verhindern.

Titelfoto: AdobeStock

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